1. Die ersten Schritte
Der erste Schritt, wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder übernehmen wollen: Wenden Sie sich bitte persönlich oder schriftlich an die Gewerbemeldestelle des zuständigen Ordnungsamtes und melden Sie Ihren Betrieb innerhalb eines Monats nach Eröffnung oder Übernahme an. Dazu sind Sie nach der Gewerbeordnung (§ 14 oder § 55c GewO) und der Abgabenordnung (§ 138 AO) verpflichtet.
Dort möchte man z. B. von Ihnen wissen:
Das für Sie zuständige Finanzamt erhält dann vom Ordnungsamt eine Durchschrift Ihrer Gewerbeanmeldung. Eine zweite Durchschrift geht an die Gewerbesteuerstelle des Steueramtes Ihrer Gemeinde. Sie teilt Ihnen Ihre Gewerbesteuer-Hebenummer mit, unter der Ihr Betrieb bei der Gemeinde geführt wird. Bitte nennen Sie diese Nummer bei jedem Telefongespräch oder in jedem Brief an die Gemeinde.
Eine selbständige Tätigkeit z. B. als Ärztin oder Physiotherapeut, als Journalist oder Dolmetscherin brauchen Sie nicht bei Ihrer Gemeinde anzumelden. Nur das für Sie zuständige Finanzamt müssen Sie informieren (s. u.); die Pflicht hierzu ergibt sich ebenfalls aus § 138 AO.